Samstag 2. Mai 2026

Schnellsuche auf der Website

15.01.2015

Adoptionsrecht: Wohl des Kindes muss im Zentrum stehen

"Es gibt kein Recht auf ein Kind"

Das Wohl des Kindes muss im Mittelpunkt stehen. Mit dieser Feststellung haben der Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreich (KFÖ), Alfred Trendl, und der Pressereferent der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum Adoptionsrecht kommentiert.

 

Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben

Wie im Bereich der Fortpflanzungsmedizin gelte auch für die Adoption: "Es gibt kein Recht auf ein Kind", die Jugendämter seien angehalten, die besten Adoptionseltern für die Kinder zu suchen, so Trendl am Donnerstag, 15. Jänner 2015. Liebe und Verantwortung seien die zentralen Kriterien.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch das bisher bestehende Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Auch sie sollen künftig zumindest in der Theorie fremde Kinder adoptieren dürfen.

 

Wie Wuthe in einer Stellungnahme am Donnerstag betonte, müsse sich die Bischofskonferenz mit dieser Entscheidung erst eingehender befassen, bevor sie dazu eine Stellungnahme abgibt.

 

Gleichzeitig erinnere die Bischofskonferenz aber an ihre grundsätzliche Haltung, dass es bei der Adoption zuallererst um das Kindeswohl gehen müsse. Diesem diene die Adoption jedenfalls vor allem dann, wenn sie dem Kind ein stabiles Beziehungsumfeld von Mutter und Vater sowie geeignete Rollenvorbilder als Frau und Mann verschafft.

 

Kindeswohl im Zentrum

Es sei daher "sehr fragwürdig", wenn das Höchstgericht im Blick auf das Kindeswohl den faktischen Unterschied zwischen Mann und Frau als Adoptiveltern im Vergleich zu gleichgeschlechtlichen Paaren keine rechtliche Bedeutung mehr beimisst. Die Bischofskonferenz sehe von daher den Gesetzgeber gefordert, seinen Gestaltungsspielraum zu nützen und das Kindeswohl noch stärker als bisher in das Zentrum des Adoptionsrechts zu stellen.

 

In ähnlicher Weise äußerte sich auch KFÖ-Präsident Trendl: "Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater." Die Gesellschaft müsse jedenfalls noch viel mehr als bisher tun, um Eltern zu unterstützen, die Probleme mit der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder haben, damit die Zahl der Kindesabnahmen möglichst gering gehalten wird. Da die Jugendwohlfahrtsagenden Ländersache sind, seien hier vor allem auch die Länder in die Pflicht zu nehmen.

 

Ganz unabhängig davon, sollte Kindern auch im Falle einer Adoption nach Möglichkeit Kontakt zu ihren leiblichen Eltern ermöglicht werden, forderte der KFÖ-Präsident. Trendl warnte auch vor der Gefahr, dass Kinder im Falle einer Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar in ihrem Umfeld diskriminiert würden.

 

"Gesetzesreparatur" bis Ende 2015

In Österreich ist die die Nachfrage wesentlich größer ist als das Angebot an Kindern, die zur Adoption freigegeben werden. Laut Angaben des Justizministeriums wurden im Jahr 2012 221 österreichische Kinder adoptiert, 2013 waren es 266. Homosexuelle dürfen seit 2013 zwar die leiblichen Kinder eines der beiden Partner adoptieren, die gemeinsame Adoption fremder Kinder ist ihnen jedoch untersagt. Dies wurde nun gekippt. Die Reparaturfrist läuft bis 31. Dezember.

 

"Von vornherein ungeeignet", das Adoptionsverbot für Homosexuelle zu rechtfertigen, waren aus Sicht der Verfassungsrichter Bedenken, das Aufwachsen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften könnte dem Kindeswohl schaden. Auch der "Schutz der Ehe" ist aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes kein geeignetes Argument dafür.

 

Zweifelhaftes Ehe-Verständnis

Kritik kam Urteil des Verfassungsgerichtshofes kam am Donnerstag auch von Stephanie Merckens, Referentin für Bioethik und Lebensschutz am kirchlichen Institut für Ehe und Familie. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes folge der Logik, dass die Ansprüche von Erwachsenen höher bewertet als Rechte von Kindern, kritisierte Merckens gegenüber "Kathpress".

 

"Sukzessive und geplant" werde eine Ausnahme nach der anderen erfochten, um dann die erfochtene Ausnahme als Grundlage für die nächste Abänderung heranzuziehen, so Merckens. In diesem Fall sei es die Stiefkindadoption gewesen, die in Eilschritten zur Fremdadoption führe. 2013 habe es noch geheißen, die Stiefkindadoption solle vor allem deswegen zugelassen werden, weil das leibliche Kind ja bereits mit dem Partner des leiblichen Elternteils zusammenlebt. Dies gebe der faktischen Situation daher nur mehr Rechtssicherheit und dient daher dem betroffenen Kind.

 

Diese Argumentation werde nun aber hintangestellt, kritisierte Merckens. Denn bei der Fremdadoption komme das Adoptivkind ja erst neu in die Situation, "daher kann die Legalisierung der de facto Situation als Argument nicht mehr herhalten".

 

Völlig unverständlich ist für Merckens, dass der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich betont, dass die Adoption Verhältnisse schaffen soll, die den leiblichen Eltern entspricht. Merckens: "Man könnte meinen, dass unter dem Nachzeichnen der Beziehung leiblicher Eltern und ihrer Kinder zumindest der Vorsatz stehen sollte, ein Kind möglichst mit einem Mann und einer Frau, die zusammen leben, zu versorgen."

 

Dies sehe der Verfassungsgerichtshof nun nicht mehr so und schließe daher implizit, dass es zwischen der Beziehung von Mann und Frau und jener von Mann und Mann bzw. Frau und Frau keine wesentlichen Unterschiede gibt. Merckens: "Das ist stark zu bezweifeln. Insbesondere ist auch schwer zu sehen, wie die Besonderheit der Familie als Verbindung von Mann und Frau und ihrer Kinder angesichts dieser Gleichschaltung besonders gefördert werden kann."