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23.01.2015

Caritas: Zeit drängt für Absicherung der Hospizversorgung

Wiener Generalsekretär Bodmann fordert zur Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens" politisches Handeln.

Auf eine flächen- und bedarfsdeckende Palliativ- und Hospizversorgung drängt die Caritas der Erzdiözese Wien. Fast eineinhalb Millionen Menschen in Österreich seien älter als 65 Jahre, knapp 80.000 Menschen würden jedes Jahr sterben. Ungeachtet dieser enormen Herausforderungen durch die demographische Entwicklung seien die Hospiz- und Palliativversorgung bisher "weder im österreichischen Sozialsystem noch in der Gesundheitsversorgung sicher gelandet", kritisierte Caritas-Wien-Generalsekretär Alexander Bodmann in einer Bilanz zur Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens", die am Freitag 23. Jänner 2015 im Parlament zum letzten Mal öffentlich tagte. "Sie schwebt in der Luft und wartet sozusagen auf Landeerlaubnis", die "wir dringend brauchen".

 

Politik ist gefordert

Das Ende der parlamentarischen Enquete könne somit nur ein vorläufiges sein, so Bodman. Er sieht jetzt die Politik gefordert, möglichst allen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Viele würden "am Ende ihres Lebens noch immer vielfach im Stich gelassen", die Hospiz- und Palliativversorgung sei noch längst nicht für alle Menschen erreichbar. Dennoch resümiere die Caritas, die seit 25 Jahren im Bereich mobiles Hospiz tätig ist, positiv: "Die Parlamentarische Enquete-Kommission hat ihre Chance genutzt und einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung einer Kultur des Sterbens geleistet. Nun liegt es an der Politik, mit diesen Ergebnissen auch verantwortungsvoll umzugehen." 

 

Drei Punkte gehören laut Bodman dringend umgesetzt: ein Rechtsanspruch für Betroffene, die abgesicherte Finanzierung und eine Steuerungskommission für den Hospiz- und Palliativbereich, die die Zuständigkeiten bündelt.

 

Vorsitzende Gertrude Aubauer leitete am Freitag die Enquetekommissions-Sitzung mit den Worten ein, es sei nun Zeit zu handeln und Weichenstellungen in Richtung Hospiz- und Palliativversorgung sowie zugunsten einer leichter zugänglicher Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vorzunehmen. Diskutiert wurde bis Freitagnachmittag auch die Frage der Aufnahme eines Sterbehilfeverbots in die Verfassung, die u.a. von der Österreichischen Bischofskonferenz befürwortet wird.

 

Im Vorfeld der Enquete-Sitzung im Parlament war es zu Unstimmigkeiten gekommen: Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer, der als Referent zum Thema "Sterbehilfeverbot im Verfassungsrang" eingeladen war, kündigte vorab gegenüber "derStandard.at" an, aus Protest nicht Stellung nehmen zu wollen. Mayer kritisierte das Fehlen einer "breiten und ergebnisoffenen Debatte über Sterbehilfe", während gleichzeitig ein Sterbehilfeverbot auf Verfassungsebene diskutiert werden solle. Mit dieser "einseitigen Festlegung der Tagesordnung" definiere die Enquetekommission "eigenhändig den Würdebegriff und nimmt schon im Vorfeld das Ergebnis vorweg", bemängelte Mayer.

 

Auch Eytan Reif von der Initiative "Religion ist Privatsache" lehnte die Einladung der Enquetekommission zur Teilnahme an der Sitzung ab, weil verabsäumt werde, das Thema 'Würde am Ende des Lebens' in all seinen Facetten sachlich und ausführlich zu besprechen".

 

Auch andere Grundwerte neu in Verfassung

Tatsächlich nahmen am Freitag jedoch Fachleute durchaus differenziert etwa zur Frage der Verfassungsverankerung der Verbots der Tötung auf Verlangen Stellung: Der Wiener Verfassungsrechtler Christoph Grabenwarter erinnerte an die zwischen 2003 und 2005 erfolgten Vorarbeiten des Österreich-Konvents zu dieser Frage, dabei sei weltanschauungs- und parteiübergreifend Einigkeit über die Sinnhaftigkeit einer solchen Verfassungsverankerung erzielt worden.

 

Laut Grabenwarter würden gesellschaftlich als wichtig erachtete Grundwerte immer wieder in die Verfassung einfließen - etwa den Daten- oder Umweltschutz betreffend, rassistische Diskriminierung oder Kinderrechte. Der Hinweis darauf, dass Sachverhalte ohnehin außerhalb der Verfassung gesetzlich geregelt seien, sei somit weder eine Präjudiz pro oder contra einer Verfassungsverankerung eines bestimmten Anliegens, so Grabenwarter. Ob das Tötungsverbot ein solches sein soll, sei letztlich "eine rechtspolitische Frage".

 

Zu einem eindeutigen - und ablehnenden - Votum in dieser Frage kamen die Wiener Staats- und Verwaltungsrechtlerin Gabriele Kucsko-Stadlmayer und der evangelische Theologe und Bioethiker Ulrich Körtner in ihren Wortmeldungen. Kucsko-Stadlmayer wies darauf hin, dass die Verfassung in Artikel 2 ohnehin das Recht auf Leben schütze, in Artikel 8 jenes auf Selbstbestimmung. Ein zusätzliches Verbot der Tötung auf Verlangen würde laut der Rechtswissenschaftlerin das Gewicht zuungunsten von Artikel 8 verlagern, Rechtsunsicherheit bei Ärzten schaffen und zudem Österreich von der Rechtsentwicklung in der EU abkoppeln.

 

Körtner betonte in seiner Funktion als Bundespfarrer der Johanniter, "das unveräußerliche Recht auf Leben schließt auch das Recht zu sterben ein. Lebensverlängerung um jeden Preis missachtet dieses Recht und damit die Würde des Menschen".

 

Verfassungsfrage gab Anstoß zu Enquete

Das Verfassungsverbot der Tötung auf Verlangen war der ursprüngliche Beweggrund der Regierung für die Einrichtung der Enquetekommission. Im Koalitionsübereinkommen hatten sich SPÖ und ÖVP zumindest auf die Diskussion über die Materie im Parlament geeinigt. Bald wurden allerdings juristische Stimmen laut, dass die verfassungsrechtliche Verankerung dieses bereits bestehenden Strafrechtstatbestandes gar nicht erst nötig sein dürfte.

 

Bei der abschließenden Sitzung der Enquetekommission nahmen weitere Experten zum Thema Stellung - u.a. die Juristen Bernd-Christian-Funk und Theo Öhlinger. In den kommenden Wochen wird die Kommission dem Parlament einen Abschlussbericht mit Empfehlungen vorlegen. Diese sollen dann auch in Gesetzesinitiativen münden.