Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) warnt vor Bestrebungen, Beihilfe zum Suizid als Form der Sterbehilfe für Schwerkranke unter bestimmten Bedingungen künftig in Österreich straffrei zu stellen. Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt soll bei ihrer Sitzung am kommenden Montag einen entsprechenden Vorstoß beraten, mehrere SPÖ-Abgeordnete hatten zuletzt Ähnliches vorgeschlagen.
"Das wäre eine Abkehr vom bisher bewährten und wohl begründeten österreichischen Weg, aktive Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung nicht zu gestatten", betonte KAÖ-Präsidentin Gerda Schaffelhofer in einer Stellungnahme dazu am Sonntag. "Noch vor wenigen Tagen war bei der parlamentarischen Enquete zur Würde am Ende des Lebens von allen maßgeblichen politischen Kräften versichert worden, nicht aktive Sterbehilfe, sondern eine entsprechende Hospiz- und Palliativversorgung sei die einzig richtige Antwort auf den berechtigten Wunsch unheilbar Kranker nach einem Sterben in Würde."
Mit der Straffreistellung von Beihilfe zum Suizid, wenn auch nur in bestimmten schwerwiegenden Fällen, würde sich Österreich von seiner bisherigen Kultur des Umgangs mit dem Sterben abwenden, argumentiert Schaffelhofer. Erstmals würden damit nahe Verwandte und Ärzte unter Druck gesetzt, Menschen bei ihrer Selbsttötung aktiv zu helfen.
"Ich halte es für unverantwortlich, Menschen gerade in Ausnahmesituationen, die die Begleitung Schwerkranker nun mal bedeutet, eine solche schwerwiegende Gewissensentscheidung abzuverlangen", so die KAÖ-Präsidentin. Sie befürchtet, dass manche aus emotionaler Verbundenheit mit dem um Suizidassistenz bittenden Angehörigen oder Patienten zu einer Entscheidung gedrängt werden, die sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können. "Folgen sie ihrem Gewissen, kann die Vertrauensbasis zum Schwerkranken erschüttert werden, handeln sie gegen ihr Gewissen, mag sie das ein Leben lang verfolgen und Gewissenbisse verursachen. Es ist unverantwortlich, Angehörigen eine Entscheidung dieser Tragweite abzuverlangen. Stattdessen sollte man Schwerkranken wie auch ihren Angehörigen durch den Ausbau von Palliativ- und Hospizmaßnahmen jegliche Unterstützung zukommen lassen", betonte Schaffelhofer.
Begründet würden solche Vorstöße mit einem "Recht" auf ein "selbstbestimmtes Sterben", die Erfahrung in anderen Ländern zeigten aber, dass aus diesem Recht in vielen Fällen sehr schnell eine "Pflicht" zum Sterben werde: um anderen nicht zur Last zu fallen oder um hohe Kosten zu vermeiden. "Ich mag mir einen solchen Druck auf Leidende gar nicht vorstellen", so Schaffelhofer. "Unsere Gesetze sollten uns schützen und nicht noch zusätzliche Lasten auferlegen." In Deutschland werde gerade intensiv diskutiert, die Beihilfe zum Suizid, die bisher straffrei ist, unter Strafe zu stellen. "Will man bei uns Fehlentwicklungen, die man anderswo offenbar erkannt hat, nun bewusst in die Wege leiten?"
Zu befürchten sei außerdem, dass sich mit einer gesetzlichen Änderung auch in Österreich jener Wirtschaftszweig etabliere, der schon in anderen Ländern ein lukratives Geschäft mit dem Lebensende mache. Schaffelhofer: "Dabei wird Menschen ein 'sanfter' Tod verkauft, und die Argumente, mit denen man ins Feld zieht, sind nicht ganz unbekannt. Es wird das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bemüht, und die Angebote werden als Werke der Barmherzigkeit gepriesen werden, um das zu übertünchen, was eigentlich dahinter steckt: das Geschäft mit dem Tod und mit unserer Angst vor dem Tod."
Um all dies zu verhindern, bleibt laut der KAÖ-Präsidentin nur ein Weg: Die Verankerung der bisherigen gesetzlichen Regelung - des Verbotes der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid - in der Verfassung. Damit wäre dieses Verbot nur mit einer breiten Mehrheit abänderbar und gleichzeitig, so Schaffelhofer, und es würde verhindert, dass Minderheitslobbys etwa über den Weg des Verfassungsgerichtshofes die geltende Regelung einfach kippen können.