Samstag 2. Mai 2026

Schnellsuche auf der Website

25.02.2015

Religionsrechtler Potz: Islamgesetz fehlt letzter Schliff

Fertiges Gesetz in vielen Paragraphen zwar entschärft, dennoch noch viele Unklarheiten nicht beseitigt".

Das im Nationalrat am Mittwoch, 25. Februar 2015 beschlossene neue Islamgesetz ist laut dem Wiener Religionsrechtsexperten Richard Potz auch nach einer Überarbeitung nach wie vor nicht genügend ausgereift. Gegenüber dem ersten Entwurf seien im fertigen Gesetz zwar im Detail sehr viele Paragraphen entscheidend entschärft worden, dennoch gebe es nach wie vor einige berechtigte Einwände, so Potz gegenüber "Kathpress".

Vom Gesetz betroffen sind die "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IGGiÖ) und die "Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft". Mit ihnen haben sowohl das Integrations- als auch das Kultusministerium die Verhandlungen geführt.

 

Problematisch Passus über Auflösung islamischer Vereine

Besonders problematisch sei jener Passus - so der Experte -, der die Auflösung islamischer Vereine verlangt, die ihre Grundlage in denselben Glaubensquellen - insbesondere im Koran - haben wie die IGGiÖ, auch wenn diese Vereine der IGGiÖ gar nicht angehören. Dabei dürfe es auf Grund des Gesetzes ja mehrere islamische Religionsgesellschaften geben. Was gefordert werde, "widerspricht meines Erachtens klar der Vereinsfreiheit", so Potz wörtlich.

Im Detail verlangt das Gesetz von jedem bestehenden und zu gründenden islamischen Verein die Vorlage einer Glaubenslehre und der wesentlichen Glaubensquellen, die sich von bestehenden Glaubensgemeinschaften unterscheiden müssen. Damit mache das neue Gesetz die Gründung neuer islamischer Vereine oder Glaubensgemeinschaften so gut wie unmöglich, so Potz. Denn der Koran sei nun einmal der zentrale Quellentext einer jeden islamischen Glaubensgemeinschaft. Ähnlich problematisch sieht der Experte auch die Einbeziehung der schon als Religionsgesellschaft gesetzlich anerkannten Aleviten in das Gesetz. Es wäre besser gewesen, den Status der Aleviten separat gesetzlich zu regeln, so der Experte, der grundsätzlich meint, dass sich der Staat stärker am kürzlich reformierten Israelitengesetz hätte orientieren sollen.

Jetzt seien Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einführung von islamischer Theologie an der Universität Wien zu erwarten. Die Einigung auf zwei verschiedene Curricula habe das Problem zwar etwas entschärft, wie es aber bei der Auswahl der Professoren zu einer Einigkeit kommen soll, sei alles andere als geklärt.

Wenn der Staat mit der Etablierung einer islamischen Ausbildungsstätte an einer österreichischen Universität auch den Einsatz der künftigen Absolventen hierzulande verbinde, dann müsse es auch eine "Rück- und Einbindung islamischer Institutionen zu diesem Studium geben" geben, so Potz, der selbst mehre Jahre als Vizedekan der juridischen Fakultät wirkte.

"Völlig unverständlich" sei laut dem Experten auch eine im Gesetz ausdrückliche Festlegung des Vorrangs des österreichischen Rechts vor den islamischen Glaubensvorschriften, die so in keinem anderen Religionsgesetz enthalten sei und einen Generalverdacht gegenüber dem Islam vermuten lasse. Die Regierung habe zwar zu Recht betont, man müsse zwischen den österreichischen Muslimen und der Islamischen Glaubensgemeinschaft einerseits und terroristischen islamischen Milizen und Vereinigungen andererseits unterscheiden, umso bedauerlichen ist es, wenn das Gesetz mit diesem Passus diese Absicht konterkariert.


Opposition dagegen

Heftige Kritik gab es bei der Diskussion zum Gesetz am Mittwochnachmittag im Parlament von Seiten der Oppositionsparteien. Die Grünen konnten dem neuen Gesetz in einigen Punkten zwar etwas abgewinnen, wollten aber aufgrund des im Gesetz vorhandenen "Generalverdachts gegen Muslime" dagegenstimmen. Auch die NEOS waren auf dieser Linie, sahen außerdem aber noch einige Hintertüren beim Auslandsfinanzierungsverbot muslimischer Vereine als gegeben an. Die gleichen Befürchtungen äußerte auch das Team Stronach, das ebenso geschlossen gegen das Gesetz stimmen wollte. Die FPÖ wiederum kritisierte die wesentliche Rolle der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) im Gesetz.

Kritik kam auch aus der Türkei. Mehmet Görmez, der Vorsitzender der mächtigen staatlichen Religionsbehörde (Diyanet) in Ankara, ließ keinen Zweifel: Österreich begeht nach der Ansicht der Türkei mit dem neuen Islamgesetz einen gewaltigen Fehler, so der oberste Religionswächter gegenüber dem ORF-Radio. "Ich befürchte, dass das Gesetz Österreich um 100 Jahre zurückwerfen wird, was die Freiheiten der Religionen in dem Land betrifft." Das Gesetz gefährde die Einheit und die Existenz der Muslime.

Heftig kritisiert wird vor allem das künftige Verbot der Finanzierung muslimischer Vereine, Moscheen und Imame aus dem Ausland. Das wird für die Türkei direkte Konsequenzen haben, denn von den rund 300 Imamen in Österreich sind mehr als 60 Angestellte aus der Türkei. Sie werden vom größten Moscheeverein in Österreich geführt, der "Türkisch Islamischen Union für soziale und kulturelle Angelegenheiten", die angekündigt hat, das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Die Union ist der verlängerte Arm der stattlichen Religionsbehörde in der Türkei, die international mehr als 1.800 Moscheen betreibt und deren Präsident jetzt Kritik an den österreichischen Gesetzgebern übt.

Es gehe nicht nur um Österreich, sagte Görmez, sondern um Millionen von Muslimen in Europa. Wenn Länder glaubten, sie könnten sich ihre eigenen Versionen des Islams mit Gesetzen zusammen zimmern, dann hätten sie sich getäuscht. Dieser Versuch sei sinnlos, der Islam sei eine universale Religion.

In der Görmez-Rede und der Diyanet-Presseaussendung finden sich auch die Begriffe "anti-islamische Ressentiments" und "Islamophobie". Ähnlich hatten sich auch jüngst Premierminister Ahmet Davutoglu und der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan geäußert. Erdogan warf den europäischen Ländern vor, sie würden der seiner Meinung nach wachsenden Islamfeindlichkeit tatenlos zusehen.